Stiftungssatzung

Die Evangelische Johannes-Schulstiftung widmet sich der Förderung von Bildung und Erziehung, von Religion und Glauben und in diesem Zusammenhang auch von Forschung und Lehre. Dieses schließt Zuwendungen für die Schaffung und Unterhaltung der erforderlichen Bauten ein.

Der Stiftungszweck der Förderung von Bildung und Erziehung wird vor allem verwirklicht durch

  • die Neugründung und Übernahme von Trägerschaften von evangelischen Schulen, insbesondere von Sekundarschulen,
  • die Unterstützung von Projekten, die die Errichtung evangelischer Schulen durch andere Körperschaften zum Gegenstand haben,
  • die Zusammenarbeit mit Trägern anderer evangelischer Schulen und dem für Schulen zuständigen Dezernat des Landeskirchenamtes der EKM zur Förderung eines einheitlichen Erscheinungsbildes evangelischer Schulen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Der Stiftungszweck der Förderung von Religion und Glauben wird im Rahmen des Schulbetriebs insbesondere durch den Evangelischen Religionsunterricht als Pflichtfach sowie durch Schulandachten und Schulgottesdienste verwirklicht.

Der Stiftungszweck der Förderung von Forschung und Lehre soll im Rahmen der dafür einzuwerbenden Stiftungsmittel insbesondere durch die Vergabe von Forschungsstipendien verwirklicht werden.

Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen.