Zweckbestimmung
Im Rahmen des in der Satzung angegebenen Stiftungszweckes ist es möglich, die Verwendung Ihrer Spende genau festzulegen. In diesem Fall sollte die Spende so bemessen sein, dass der damit verbundene Zweck auch verwirklicht werden kann.
Eine derartige Spende kann auch in Erinnerung an einen bestimmten Menschen dessen Namen tragen oder für einen genau bezeichneten Zweck eingesetzt werden.
Die Stiftung hat einen Sozialfond eingerichtet, aus dem Schüler unterstützt werden, die das Schulgeld nicht aufbringen können. Gern können Sie Ihre Spende diesem Anliegen widmen!