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Zustiftung

Zur nachhaltigen Sicherung der Stiftungsidee und Stärkung der Stiftungsziele tragen Sie wesentlich bei, wenn Sie die Spenden, das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung als "Zustiftung" deklarieren.

In diesem Fall wird die Johannes-Schulstiftung Ihre Zuwendung nicht direkt dem Stiftungszweck zuführen, sondern dem Stiftungsvermögen. Durch ein stetig anwachsendes Vermögen fließen der Stiftung auf Dauer höhere Erträge zu, die dann für die Verwirklichung des Stiftungszweckes eingesetzt werden können